Es gibt viele Möglichkeiten, wie Du unser überregionales Wirken unterstützen kannst.
Du willst Dich ehrenamtlich einbringen und Gutes tun in der Gemeinschaft und im Kontakt mit anderen Menschen. In unserer Sozialen Landwirtschaft gibt es (fast) immer etwas zu tun.
Gerne planen wir mit Deiner Firma oder Organisation gemeinsam ein CSR-Projekt oder einen Team-Tag am Gmünder Hof und begleiten diesen auf Wunsch durch unsere erfahrenen Mitarbeitenden.
So wirkst Du für uns und wir für Dich und Dein Team.
Der „Gmünder Hof“ ist ein Ort der Begegnung und schafft einen besonderen Rahmen für Austausch und Vernetzung.
Daher stellen wir die Räume und das Gelände unter der Voraussetzung, dass der Nutzungszweck nicht im Widerspruch zu unserem Vereinszweck steht, nach Absprache für Veranstaltungen, Arbeitskreise, Fortbildungen uvm. gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns, wenn über Veranstaltungen auch Spenden für den Verein und unsere wertvolle Arbeit zu uns gelangen.
Unterstütze mit deinem Mitgliedsbeitrag von nur 40,00 € im Jahr aktiv unsere Vereinsarbeit, erfahre Zahlen, Daten und Fakten der Vereinsentwicklung in der jährliche Mitgliederversammlung und entscheide! Werde Mitglied bei uns und erlebe, wie viel Spaß und Engagement in unserer Gemeinschaft steckt! Mit deinem Betrag unterstützt du nicht nur unsere Vereinsarbeit, sondern wirst auch Teil einer lebendigen und aktiven Gemeinschaft.
1. Mitgestaltung: Du hast die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung unserer Vereinsziele und -projekte mitzuwirken. Deine Stimme zählt!
2. Exklusive Einblicke: Bei der jährlichen Mitgliederversammlung erhältst du spannende Einblicke in die Entwicklung unseres Vereins. Du erfährst alles über unsere Erfolge, Herausforderungen und zukünftigen Pläne.
3. Networking: Triff Gleichgesinnte, knüpfe neue Kontakte und erweitere dein Netzwerk. Unsere Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen und bringen vielfältige Perspektiven mit.
4. Gemeinschaftsgefühl: Werde Teil einer starken Gemeinschaft, die sich gegenseitig unterstützt und inspiriert. Gemeinsam können wir viel bewegen!
5. Engagement für eine gute Sache: Dein Beitrag hilft uns, wichtige Projekte und Initiativen zu realisieren, die einen positiven Einfluss auf unsere Gemeinschaft haben.
Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir berechtigt "Spendenbescheinigungen" auszustellen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese, nach Angabe Ihres vollen namens sowie Ihrer Anschrift, zu.
Brücke Oberland e.V.
Verwendungszweck: Geldspenden
IBAN: DE85 7035 1030 0000 0349 91
BIC: BYLADEM1WHM
Deine Gäste können direkt auf deiner Feier spenden, indem sie ein Spendenbehältnis nutzen, das du aufstellst. Es ist hilfreich, wenn du sie schon in den Einladungen darüber informierst. Wenn du uns das gesammelte Geld anschließend überweist, bekommst du eine Zuwendungsbestätigung für den Gesamtbetrag.
Wir schicken auch gerne Zuwendungsbestätigungen an deine Gäste. Dafür überweist du uns bitte den Gesamtbetrag und gibst uns eine Liste mit Namen, Adressen und Spendenbeträgen der Personen, die eine Bestätigung erhalten sollen. Denk daran, dass du dafür das Einverständnis deiner Gäste benötigst.Außerdem schicken wir dir kostenlos Informationsmaterial über die Brücke Oberland, das du deinen Einladungen beilegen oder auf deiner Feier auslegen kannst.
Vor der Feier:Bitte informiere uns, wenn du zu Spenden aufrufen möchtest. Wir notieren deine Adresse, das Datum der Feier und das Stichwort, das deine Gäste auf der Überweisung angeben sollen. Dieses Stichwort hilft uns, die Spenden den richtigen Aufrufen zuzuordnen.
In deinen Einladungen solltest du vermerken, dass du dir anstelle von Geschenken eine Spende zugunsten der Bärenherz Stiftung wünschst. Gerne schicken wir dir auch hier kostenlos Informationsmaterial über die Brücke Oberland.
Nach der Feier:
Etwa drei Wochen nach der Feier bekommst du von uns eine Liste mit den Namen der Spender und dem Gesamtbetrag. Leider dürfen wir die einzelnen Beträge mit Namen aus Datenschutzgründen nicht nennen. In dieser Liste siehst du auch, ob uns von den Spendern eine Adresse vorliegt. Fehlende Adressen kannst du uns gerne nachreichen, aber auch hier brauchst du das Einverständnis deiner Gäste.
Über den Gesamtbetrag können wir dir als Initiator leider keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da es sich um Einzelspenden handelt und die jeweiligen Spender die Spendenquittung erhalten. Der Anspruch darauf ist nicht übertragbar, da wir uns an die strengen Vorschriften des Finanzamtes halten müssen.
Dank an deine Gäste:
Deine Gäste erhalten von uns per Post einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern sie eine vollständige Adresse angegeben haben. Fehlende Adressen kannst du uns ebenfalls nachreichen, aber auch hier ist das Einverständnis deiner Gäste erforderlich.
Deine Gäste können direkt auf deiner Feier spenden, indem sie ein Spendenbehältnis nutzen, das du aufstellst. Es ist hilfreich, wenn du sie schon in den Einladungen darüber informierst. Wenn du uns das gesammelte Geld anschließend überweist, bekommst du eine Zuwendungsbestätigung für den Gesamtbetrag.
Wir schicken auch gerne Zuwendungsbestätigungen an deine Gäste. Dafür überweist du uns bitte den Gesamtbetrag und gibst uns eine Liste mit Namen, Adressen und Spendenbeträgen der Personen, die eine Bestätigung erhalten sollen. Denk daran, dass du dafür das Einverständnis deiner Gäste benötigst.Außerdem schicken wir dir kostenlos Informationsmaterial über die Brücke Oberland, das du deinen Einladungen beilegen oder auf deiner Feier auslegen kannst.
Vor der Feier:Bitte informiere uns, wenn du zu Spenden aufrufen möchtest. Wir notieren deine Adresse, das Datum der Feier und das Stichwort, das deine Gäste auf der Überweisung angeben sollen. Dieses Stichwort hilft uns, die Spenden den richtigen Aufrufen zuzuordnen.
In deinen Einladungen solltest du vermerken, dass du dir anstelle von Geschenken eine Spende zugunsten der Bärenherz Stiftung wünschst. Gerne schicken wir dir auch hier kostenlos Informationsmaterial über die Brücke Oberland.
Nach der Feier:
Etwa drei Wochen nach der Feier bekommst du von uns eine Liste mit den Namen der Spender und dem Gesamtbetrag. Leider dürfen wir die einzelnen Beträge mit Namen aus Datenschutzgründen nicht nennen. In dieser Liste siehst du auch, ob uns von den Spendern eine Adresse vorliegt. Fehlende Adressen kannst du uns gerne nachreichen, aber auch hier brauchst du das Einverständnis deiner Gäste.
Über den Gesamtbetrag können wir dir als Initiator leider keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da es sich um Einzelspenden handelt und die jeweiligen Spender die Spendenquittung erhalten. Der Anspruch darauf ist nicht übertragbar, da wir uns an die strengen Vorschriften des Finanzamtes halten müssen.
Dank an deine Gäste:
Deine Gäste erhalten von uns per Post einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern sie eine vollständige Adresse angegeben haben. Fehlende Adressen kannst du uns ebenfalls nachreichen, aber auch hier ist das Einverständnis deiner Gäste erforderlich.
Nachlassspenden sind eine großartige Möglichkeit, dein Erbe sinnvoll zu nutzen und einen bleibenden positiven Einfluss auf die Welt zu hinterlassen.
So funktioniert's! -> Hier sind die wichtigsten Punkte, die du wissen solltest:
1. Was sind Nachlassspenden?: Wenn jemand verstirbt, kann er in seinem Testament festlegen, dass ein Teil seines Vermögens an eine gemeinnützige Organisation gespendet wird. Das nennt man Nachlassspende.
2. Warum das Ganze?: Mit Nachlassspenden kannst du sicherstellen, dass dein Geld auch nach deinem Tod einen positiven Einfluss hat. Außerdem gibt es oft steuerliche Vorteile, da viele Länder Erbschaftssteuern auf Vermögen erheben, das an gemeinnützige Organisationen geht.
3. Was bringt's der Organisation?: Gemeinnützige Organisationen freuen sich über Nachlassspenden, weil sie damit wichtige Projekte und Programme finanzieren können. Manchmal können solche Spenden einen echten Unterschied machen!
4. Wie machst du das?: Um eine Nachlassspende zu tätigen, solltest du das in deinem Testament festhalten. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen, damit alles rechtlich einwandfrei ist.
5. Transparenz ist der Schlüssel: Es ist wichtig, dass die Organisation, die deine Nachlassspende erhält, offen darüber informiert, wie die Mittel verwendet werden. Das schafft Vertrauen und zeigt, dass dein Geld gut angelegt ist.
Nachlassspenden sind eine großartige Möglichkeit, dein Erbe sinnvoll zu nutzen und einen bleibenden positiven Einfluss auf die Welt zu hinterlassen.
So funktioniert's! -> Hier sind die wichtigsten Punkte, die du wissen solltest:
1. Was sind Nachlassspenden?: Wenn jemand verstirbt, kann er in seinem Testament festlegen, dass ein Teil seines Vermögens an eine gemeinnützige Organisation gespendet wird. Das nennt man Nachlassspende.
2. Warum das Ganze?: Mit Nachlassspenden kannst du sicherstellen, dass dein Geld auch nach deinem Tod einen positiven Einfluss hat. Außerdem gibt es oft steuerliche Vorteile, da viele Länder Erbschaftssteuern auf Vermögen erheben, das an gemeinnützige Organisationen geht.
3. Was bringt's der Organisation?: Gemeinnützige Organisationen freuen sich über Nachlassspenden, weil sie damit wichtige Projekte und Programme finanzieren können. Manchmal können solche Spenden einen echten Unterschied machen!
4. Wie machst du das?: Um eine Nachlassspende zu tätigen, solltest du das in deinem Testament festhalten. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen, damit alles rechtlich einwandfrei ist.
5. Transparenz ist der Schlüssel: Es ist wichtig, dass die Organisation, die deine Nachlassspende erhält, offen darüber informiert, wie die Mittel verwendet werden. Das schafft Vertrauen und zeigt, dass dein Geld gut angelegt ist.
Eine Spende per Einzugsermächtigung ist eine bequeme Möglichkeit, regelmäßig Geld an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.
So gehts´s:
1. Einzugsermächtigung erteilen: Du gibst der Organisation die Erlaubnis, einen bestimmten Betrag von deinem Bankkonto abzubuchen. Dies geschieht in der Regel durch ein Formular, das du ausfüllst und unterschreibst.
2. Betrag und Frequenz festlegen: Du entscheidest, wie viel und wie oft (monatlich, vierteljährlich, jährlich) abgebucht werden soll.
3. Abbuchung: Die Organisation zieht den vereinbarten Betrag zu den festgelegten Zeitpunkten von deinem Konto ein. Du erhältst in der Regel eine Vorabankündigung, wenn eine Abbuchung bevorsteht.
4. Beleg für die Steuer: Am Ende des Jahres erhältst du eine Spendenbescheinigung, die du für deine Steuererklärung nutzen kannst.Das Verfahren ist einfach und sorgt dafür, dass du regelmäßig und ohne großen Aufwand spenden kannst.
Eine Spende per Einzugsermächtigung ist eine bequeme Möglichkeit, regelmäßig Geld an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.
So gehts´s:
1. Einzugsermächtigung erteilen: Du gibst der Organisation die Erlaubnis, einen bestimmten Betrag von deinem Bankkonto abzubuchen. Dies geschieht in der Regel durch ein Formular, das du ausfüllst und unterschreibst.
2. Betrag und Frequenz festlegen: Du entscheidest, wie viel und wie oft (monatlich, vierteljährlich, jährlich) abgebucht werden soll.
3. Abbuchung: Die Organisation zieht den vereinbarten Betrag zu den festgelegten Zeitpunkten von deinem Konto ein. Du erhältst in der Regel eine Vorabankündigung, wenn eine Abbuchung bevorsteht.
4. Beleg für die Steuer: Am Ende des Jahres erhältst du eine Spendenbescheinigung, die du für deine Steuererklärung nutzen kannst.Das Verfahren ist einfach und sorgt dafür, dass du regelmäßig und ohne großen Aufwand spenden kannst.
Bei einem Freistellungsbescheid geht es um die steuerliche Anerkennung einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland. Der Bescheid wird von der zuständigen Finanzbehörde ausgestellt und bescheinigt, dass die beantragende Organisation die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach §52 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Mit einem gültigen Freistellungsbescheid ist diese dann nicht nur von der Körperschaftsteuer befreit, sondern darf auch Spenden und Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen erhalten und im Gegenzug Spendenbescheinigungen ausstellen.
Nach diesem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen, Steuernummer 119/107/30233 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Freistellungsbescheinigung für Brücke Oberland e.V. wurde durch das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Die Freistellungsbescheinigung ist gültig bis zum 31.12.2024.
Bei einem Freistellungsbescheid geht es um die steuerliche Anerkennung einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland. Der Bescheid wird von der zuständigen Finanzbehörde ausgestellt und bescheinigt, dass die beantragende Organisation die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach §52 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Mit einem gültigen Freistellungsbescheid ist diese dann nicht nur von der Körperschaftsteuer befreit, sondern darf auch Spenden und Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen erhalten und im Gegenzug Spendenbescheinigungen ausstellen.
Nach diesem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen, Steuernummer 119/107/30233 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Freistellungsbescheinigung für Brücke Oberland e.V. wurde durch das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Die Freistellungsbescheinigung ist gültig bis zum 31.12.2024.
Brücke Oberland e.V.
Verwendungszweck: Geldspenden
IBAN: DE85 7035 1030 0000 0349 91
BIC: BYLADEM1WHM
Wir sind mit Leib
und Seele dabei.
Bei uns findest Du eine freundliche und kollegiale Atmosphäre mit flachen Hierarchien. Dabei erwarten und bieten wir Dir ein Höchstmaß an Eigenverantwortung. Bringe Dich ein mit Deinen Kompetenzen, Deiner Persönlichkeit und dem was Du gerne machst. Arbeit soll auch Spaß machen, das darf man spüren, erleben und erfahren.