Werde Teil von Brücke Oberland e.V.

Wie kannst du mitwirken

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Du unser überregionales Wirken unterstützen kannst.

Freiwillige & Materialspenden

Du willst Dich ehrenamtlich einbringen und Gutes tun in der Gemeinschaft und im Kontakt mit anderen Menschen. In unserer Sozialen Landwirtschaft gibt es (fast) immer etwas zu tun.

Gerne planen wir mit Deiner Firma oder Organisation gemeinsam ein CSR-Projekt oder einen Team-Tag am Gmünder Hof und begleiten diesen auf Wunsch durch unsere erfahrenen Miitarbeitenden.

So wirkst Du für uns und wir für Dich und Dein Team.

Nutze den Gmünder Hof

Der „Gmünder Hof“ ist ein Ort der Begegnung und schafft einen besonderen Rahmen für Austausch und Vernetzung.

Daher stellen wir die Räume und das Gelände unter der Voraussetzung, dass der Nutzungszweck nicht im Widerspruch zu unserem Vereinszweck steht, nach Absprache für Veranstaltungen, Arbeitskreise, Fortbildungen uvm. gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns, wenn über Veranstaltungen auch Spenden für den Verein und unsere wertvolle Arbeit zu uns gelangen.

Werde Mitglied bei uns

Unterstütze mit deinem Mitgliedsbeitrag von nur 40,00 € im Jahr aktiv unsere Vereinsarbeit, erfahre Zahlen, Daten und Fakten der Vereinsentwicklung in der jährliche Mitgliederversammlung und entscheide mit über die grundlegende Vereinsausrichtung, indem du Teil des obersten beschlussfassenden Vereinsorgans wirst.

Private Geldspenden

Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir berechtigt "Spendenbescheinigungen" auszustellen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese, nach Angabe Ihres vollen namens sowie Ihrer Anschrift, zu.

Brücke Oberland e.V.
Verwendungszweck: Geldspenden
IBAN: DE85 7035 1030 0000 0349 91
BIC: BYLADEM1WHM

Paypal-Spende

Welche Spendemöglichkeiten gibt es noch

Spenden zu besonderen Anlässen

Möglichkeit 1: Sie überweisen den gesammelten Betrag

Ihre Gäste können direkt auf Ihrer Feier spenden, wenn Sie zum Beispiel ein eigenes Spendenbehältnis aufstellen. Sinnvoll ist es, wenn Sie Ihre Gäste bereits vorab in den Einladungen darüber informieren. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie als Spendeninitiator/in über den Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung.

Wir versenden gern auch Zuwendungsbetätigungen an Ihre Gäste. Hierzu überweisen Sie uns bitte den Gesamtbetrag und geben uns eine Liste mit Name, Adresse und Spendenbetrag der Personen, die eine Zuwendungsbestätigung erhalten sollen. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der persönlichen Daten Ihrer Gäste deren Einverständnis voraussetzt.

Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über Brücke Oberland zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.

Möglichkeit 2: Ihre Gäste überweisen selbst

Vor der Feier
Bitte informieren Sie uns, dass Sie zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, das Datum der Feier und das von Ihnen gewählte Stichwort, welches Ihre Gäste auf der Überweisung angeben sollen. Dieses Stichwort ermöglicht es uns, die eingehenden Spenden Ihrer Gäste Ihrem Aufruf zuzuordnen.

Bitte vermerken Sie in Ihren Gästeeinladungen

  • dass Sie sich anstelle von Geschenken eine Spende zugunsten der Bärenherz Stiftung wünschen
  • eins unserer Spendenkonten für die Überweisung
  • das von Ihnen gewählte Stichwort, welches Ihre Gäste auf der Überweisung angeben sollen

Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über Brücke Oberland zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.

Nach der Feier
Etwa drei Wochen nach der Feier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spendenden und den eingegangenen Gesamtbetrag. Die Nennung der einzelnen Beträge mit Namen ist uns laut Datenschutzgesetz untersagt.

In dieser Liste sehen Sie auch, ob uns von den Spendenden eine Anschrift vorliegt. Sie können uns gerne fehlende Adressen nachreichen, das Einverständnis Ihrer Gäste vorausgesetzt.

Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir Ihnen als Initiator/in leider keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da sich der Betrag aus Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spendenden die Spendenquittung erhalten. Der Anspruch hierfür ist nicht übertragbar. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.

Dank an Ihre Gäste
Ihre Gäste erhalten von uns per Post einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war. Sie können uns auch die fehlenden Adressen nachreichen, das Einverständnis Ihrer Gäste vorausgesetzt.

Spenden zu besonderen Anlässen

Möglichkeit 1: Sie überweisen den gesammelten Betrag

Ihre Gäste können direkt auf Ihrer Feier spenden, wenn Sie zum Beispiel ein eigenes Spendenbehältnis aufstellen. Sinnvoll ist es, wenn Sie Ihre Gäste bereits vorab in den Einladungen darüber informieren. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie als Spendeninitiator/in über den Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung.

Wir versenden gern auch Zuwendungsbetätigungen an Ihre Gäste. Hierzu überweisen Sie uns bitte den Gesamtbetrag und geben uns eine Liste mit Name, Adresse und Spendenbetrag der Personen, die eine Zuwendungsbestätigung erhalten sollen. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der persönlichen Daten Ihrer Gäste deren Einverständnis voraussetzt.

Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über Brücke Oberland zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.

Möglichkeit 2: Ihre Gäste überweisen selbst

Vor der Feier
Bitte informieren Sie uns, dass Sie zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, das Datum der Feier und das von Ihnen gewählte Stichwort, welches Ihre Gäste auf der Überweisung angeben sollen. Dieses Stichwort ermöglicht es uns, die eingehenden Spenden Ihrer Gäste Ihrem Aufruf zuzuordnen.

Bitte vermerken Sie in Ihren Gästeeinladungen

  • dass Sie sich anstelle von Geschenken eine Spende zugunsten der Bärenherz Stiftung wünschen
  • eins unserer Spendenkonten für die Überweisung
  • das von Ihnen gewählte Stichwort, welches Ihre Gäste auf der Überweisung angeben sollen

Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über Brücke Oberland zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.

Nach der Feier
Etwa drei Wochen nach der Feier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spendenden und den eingegangenen Gesamtbetrag. Die Nennung der einzelnen Beträge mit Namen ist uns laut Datenschutzgesetz untersagt.

In dieser Liste sehen Sie auch, ob uns von den Spendenden eine Anschrift vorliegt. Sie können uns gerne fehlende Adressen nachreichen, das Einverständnis Ihrer Gäste vorausgesetzt.

Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir Ihnen als Initiator/in leider keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da sich der Betrag aus Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spendenden die Spendenquittung erhalten. Der Anspruch hierfür ist nicht übertragbar. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.

Dank an Ihre Gäste
Ihre Gäste erhalten von uns per Post einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war. Sie können uns auch die fehlenden Adressen nachreichen, das Einverständnis Ihrer Gäste vorausgesetzt.

Testamentsspende

Testamentsspende

Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

Freistellungsbescheid

Bei einem Freistellungsbescheid geht es um die steuerliche Anerkennung einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland. Der Bescheid wird von der zuständigen Finanzbehörde ausgestellt und bescheinigt, dass die beantragende Organisation die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach §52 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Mit einem gültigen Freistellungsbescheid ist diese dann nicht nur von der Körperschaftsteuer befreit, sondern darf auch Spenden und Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen erhalten und im Gegenzug Spendenbescheinigungen ausstellen.

Nach diesem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen, Steuernummer 119/107/30233 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Freistellungsbescheinigung für Brücke Oberland e.V. wurde durch das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die Freistellungsbescheinigung ist gültig bis zum 31.12.2024.

Freistellungsbescheid

Bei einem Freistellungsbescheid geht es um die steuerliche Anerkennung einer gemeinnützigen Organisation in Deutschland. Der Bescheid wird von der zuständigen Finanzbehörde ausgestellt und bescheinigt, dass die beantragende Organisation die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach §52 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Mit einem gültigen Freistellungsbescheid ist diese dann nicht nur von der Körperschaftsteuer befreit, sondern darf auch Spenden und Zuwendungen von Privatpersonen und Unternehmen erhalten und im Gegenzug Spendenbescheinigungen ausstellen.

Nach diesem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen, Steuernummer 119/107/30233 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Freistellungsbescheinigung für Brücke Oberland e.V. wurde durch das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die Freistellungsbescheinigung ist gültig bis zum 31.12.2024.

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