Ambulante Erziehungshilfen

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Hilfen für Kinder, Jugendliche, Erziehende und junge Erwachsene auf ihrem Weg zur Selbstständigkeit.

Wir begleiten Dich bzw. Deine Familie über einen Zeitraum hinweg und versuchen zu stärken, zu schützen, zu sortieren, zu klären und zu begleiten.

Unsere Angebote unterscheiden sich in "Wir müssen noch herausfinden, was die passende Hilfe ist, die wirken kann" und "konkrete Begleitungen von Einzelpersonen und Familien."

Wie arbeiten wir

Was bieten wir an

Sozialpädagogische Diagnose - SD

Unter Sozialpädagogischer Diagnose/Clearing verstehen wir einen analytischen Prozess zur Klärung des individuellen und systemischen Bedarfs von Familien mit komplexen Bedarfslagen. Der Diagnoseprozess findet in enger Kooperation mit den betroffenen Familien und den im Hilfeprozess beteiligten Netzwerkpartnern statt.

Sozialpädagogische Diagnose - SD

Unter Sozialpädagogischer Diagnose/Clearing verstehen wir einen analytischen Prozess zur Klärung des individuellen und systemischen Bedarfs von Familien mit komplexen Bedarfslagen. Der Diagnoseprozess findet in enger Kooperation mit den betroffenen Familien und den im Hilfeprozess beteiligten Netzwerkpartnern statt.

Begleiteter Umgang § 18 SGB VIII - BU

Wenn Elternpaare nicht gemeinsam leben, kann der Umgang mit Kindern bei Bedarf per Gesetz oder durch das Amt für Jugend und Familie geregelt werden. Die Begegnung eines Elternteils wird von einer Fachkraft begleitet. Hierfür stehen die Möglichkeiten eines Spielzimmers, bzw. eines Bauernhofes mit Tieren und Außengelände zur Verfügung

Begleiteter Umgang § 18 SGB VIII - BU

Wenn Elternpaare nicht gemeinsam leben, kann der Umgang mit Kindern bei Bedarf per Gesetz oder durch das Amt für Jugend und Familie geregelt werden. Die Begegnung eines Elternteils wird von einer Fachkraft begleitet. Hierfür stehen die Möglichkeiten eines Spielzimmers, bzw. eines Bauernhofes mit Tieren und Außengelände zur Verfügung

Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII - SPFH

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Ausrichtung der Hilfe wird unterschieden in Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe oder Kompensation. Je nach Situation können bei einer Gefährdung der minderjährigen Kinder, Kontrollaufträge erteilt werden.

Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII - SPFH

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Ausrichtung der Hilfe wird unterschieden in Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe oder Kompensation. Je nach Situation können bei einer Gefährdung der minderjährigen Kinder, Kontrollaufträge erteilt werden.

Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII - EB

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, Themen, Anliegen und Schwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und seine Verselbständigung fördern. Die Familie des Kindes/ Jugendlichen wird in die Begleitung einbezogen.

Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII - EB

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, Themen, Anliegen und Schwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und seine Verselbständigung fördern. Die Familie des Kindes/ Jugendlichen wird in die Begleitung einbezogen.

Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII - HfjV

Die Hilfe für junge Volljährige soll den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, Themen, Anliegen und Schwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und seine Verselbständigung fördern. Die Familie des Jugendlichen wird, wenn möglich, in die Begleitung einbezogen.

Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII - HfjV

Die Hilfe für junge Volljährige soll den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, Themen, Anliegen und Schwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und seine Verselbständigung fördern. Die Familie des Jugendlichen wird, wenn möglich, in die Begleitung einbezogen.

Richterliche Betreuungsweisung §30 SGB VIII - RBW

Die Richterliche Betreuungsweisung unterstützt den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, Themen, Anliegen und Schwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördert seine Verselbständigung. Die Familie des Kindes, des Jugendlichen wird in der Begleitung mit in den Blick genommen. Die Richterliche Betreuungsweisung ist ein Zwangskontext und wird gerichtlich verordnet bzw. vom Jugendamt als Erziehungsbeistandschaft übergeben.

Richterliche Betreuungsweisung §30 SGB VIII - RBW

Die Richterliche Betreuungsweisung unterstützt den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, Themen, Anliegen und Schwierigkeiten möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördert seine Verselbständigung. Die Familie des Kindes, des Jugendlichen wird in der Begleitung mit in den Blick genommen. Die Richterliche Betreuungsweisung ist ein Zwangskontext und wird gerichtlich verordnet bzw. vom Jugendamt als Erziehungsbeistandschaft übergeben.

Systemische Familientherapie "aufsuchend" - FT

Das Angebot der systemischen Familientherapie eröffnet die Möglichkeit, festgefahrene Themen durch gezielte therapeutische Interventionen in einen Veränderungsprozess zu bringen. Vorhandene Ressourcen werden herausgearbeitet und tief liegende Konfliktfelder können aufgedeckt werden. Die Sytemische Familientherapie bei Brücke meint eine aufsuchende, gezielte therapeutische Intervention unter Anwendung verschiedener Therapieansätze.

Systemische Familientherapie "aufsuchend" - FT

Das Angebot der systemischen Familientherapie eröffnet die Möglichkeit, festgefahrene Themen durch gezielte therapeutische Interventionen in einen Veränderungsprozess zu bringen. Vorhandene Ressourcen werden herausgearbeitet und tief liegende Konfliktfelder können aufgedeckt werden. Die Sytemische Familientherapie bei Brücke meint eine aufsuchende, gezielte therapeutische Intervention unter Anwendung verschiedener Therapieansätze.

Entwicklungspsychologische Beratung §31 SGB VIII (Frühe Hilfen) - EPB

Die Entwicklungspsychologische Beratung erfolgt nach dem Handlungskonzept „Ziegenhain, Fries u. a. 2004." Das Säuglings- und Kleinkindalter ist ein Lebensabschnitt des Kindes, der an Eltern besondere Herausforderungen stellt.

Der frühe Aufbau einer sicheren und zuverlässigen Bindung zwischen Eltern und Kind stellt eine wichtige Basis für die Bewältigung von Herausforderungen in der weiteren Entwicklung dar. Die Fachkräfte besitzen ein besonderes Fachwissen über die frühkindliche Entwicklung.

Die Beratung wird per Videokamera unterstützt.

Entwicklungspsychologische Beratung §31 SGB VIII (Frühe Hilfen) - EPB

Die Entwicklungspsychologische Beratung erfolgt nach dem Handlungskonzept „Ziegenhain, Fries u. a. 2004." Das Säuglings- und Kleinkindalter ist ein Lebensabschnitt des Kindes, der an Eltern besondere Herausforderungen stellt.

Der frühe Aufbau einer sicheren und zuverlässigen Bindung zwischen Eltern und Kind stellt eine wichtige Basis für die Bewältigung von Herausforderungen in der weiteren Entwicklung dar. Die Fachkräfte besitzen ein besonderes Fachwissen über die frühkindliche Entwicklung.

Die Beratung wird per Videokamera unterstützt.

Bestehende Hilfe (z.B. EB, SPFH, etc.) + MODUL

(z.B. Gestalttherapie, tiergestützte Arbeit, Erlebnispädagogik etc.)

Das Angebot der variabel einsetzbaren MODULE innerhalb der Betreuungsmaßnahme eröffnet die Möglichkeit, festgefahrene Themen durch besondere methodische Interventionen in einen Veränderungsprozess zu bringen. Vorhandene Ressourcen werden herausgearbeitet und tief liegende Konfliktfelder können aufgedeckt werden.

Bestehende Hilfe (z.B. EB, SPFH, etc.) + MODUL

(z.B. Gestalttherapie, tiergestützte Arbeit, Erlebnispädagogik etc.)

Das Angebot der variabel einsetzbaren MODULE innerhalb der Betreuungsmaßnahme eröffnet die Möglichkeit, festgefahrene Themen durch besondere methodische Interventionen in einen Veränderungsprozess zu bringen. Vorhandene Ressourcen werden herausgearbeitet und tief liegende Konfliktfelder können aufgedeckt werden.

Soziale Gruppenarbeit §29 SGB VIII - SGA

Das Angebot der sozialen Gruppenarbeit ist für ältere Kinder und Jugendliche gedacht, welche im Kontext von Gruppe, Verhaltensschwierigkeiten und Verhaltensproblematiken überwinden sollen.

Die Gruppe als Lern- und Reflexionsort von eigenem Verhalten und Dynamiken wird von professionellen Fachkräften begleitet, so dass soziales Lernen stattfinden kann. Eine SGA kann anstelle einer Erziehungsbeistandschaft für das jeweilige Kind förderlich sein.

Soziale Gruppenarbeit §29 SGB VIII - SGA

Das Angebot der sozialen Gruppenarbeit ist für ältere Kinder und Jugendliche gedacht, welche im Kontext von Gruppe, Verhaltensschwierigkeiten und Verhaltensproblematiken überwinden sollen.

Die Gruppe als Lern- und Reflexionsort von eigenem Verhalten und Dynamiken wird von professionellen Fachkräften begleitet, so dass soziales Lernen stattfinden kann. Eine SGA kann anstelle einer Erziehungsbeistandschaft für das jeweilige Kind förderlich sein.

Spezialkonzepte

Wir wissen, dass es auch „Spezialsituationen“ gibt, welche eine individuell zugeschnittene Unterstützung benötigen. Im Sinne des Gedankens „Hilfe soll helfen“ versuchen wir Dich hierbei zu unterstützen – sprich uns an.

Spezialkonzepte

Wir wissen, dass es auch „Spezialsituationen“ gibt, welche eine individuell zugeschnittene Unterstützung benötigen. Im Sinne des Gedankens „Hilfe soll helfen“ versuchen wir Dich hierbei zu unterstützen – sprich uns an.

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Bereichskoordination
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Landkreis Weilheim-Schongau & Garmisch-Partenkirchen

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